Wir wollen helfen!


§ 2 der Vereinssatzung bestimmt den Vereinszweck:

  • Förderung von Projekten und Maßnahmen auf den Gebieten Kinder-, Jugend- und Seniorenhilfe
  • Unterstützung von Menschen in Verrichtungen des täglichen Lebens, die aufgrund ihres Alters oder Hilfsbedürftigkeit zu dem Personenkreis des § 53 Abgabenordnung (AO) gehören
  • die Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
  • Besuchsdienste bei alten oder hilfsbedürftigen Personen
  • Entlastung pflegender Familienangehöriger
  • Begleitung von hilfsbedürftigen Personen, z.B. bei Behördengängen, Arztbesuchen, Einkauf
  • Hilfe im Haushalt im Krankheitsfall, z.B. nach Entlassung aus dem Krankenhaus
  • kleinere Reparaturhilfen im Haushalt
  • kleinere Näh-, Garten- und Schreibhilfen bei Personen
  • Betreuung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, z.B. durch Hausaufgabenhilfe und Nachhilfe

Diese Aufzählung muss und soll nicht abschließend sein. Die Bereitschaft und Möglichkeit eines weitergehenden Hilfsangebotes durch Vereinsmitglieder kann gerne zu einer Vervollständigung führen.

Der Verein ist parteipolitisch unabhängig und vertritt den Grundsatz religiöser, weltanschaulicher und rassischer Toleranz. Er ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinn der Abschnitte "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.


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